Was für Gutachten ?

BVM Immobilien kann für sie folgende Gutachten erstellen:

  • Sachwertgutachten: Die Sachwertermittlung ist in §§ 21-25 WertV gesetzlich geregelt und berücksichtigt Normalherstellungskosten, Baunebenkosten, Restnutzungsdauer, technische Wertminderung (wegen Alter, Baumängel oder Bauschäden) und sonstige wertbeeinflussende Umstände.
  • Ertragswertgutachten: Die Ertragswertermittlung ist in §§ 15-20 WertV gesetzlich geregelt und berücksichtigt Ertragsverhältnisse, Rohertrag, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins, Restnutzungsdauer und sonstige wertbeeinflussende Umstände.
  • Vergleichswertverfahren: Hier werden Werte vergleichbarer Immobilien in Substanz und Lage herangezogen, um einen Vergleichswert ihrer Immobilie zu ermitteln.

Welches Gutachten für sie und ihre Immobilie am sinnvollsten ist, können wir ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne vorschlagen.

info@bvm-immobilien.de

 

Wozu ein Gutachten ?

Oft wissen Kunden nicht welchen Wert ihr Objekt darstellt.

Um es z.B. marktgerecht zu verkaufen. Es ist auch geeignet um z.B. der zu finanzierenden Bank eine Unterlage für die Beleihung zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist es erforderlich einen Sachverständigen (und da kommen wir ins Spiel) einzuschalten der über aktuelle Marktpreise aufklärt und einen fundamentierten Preis ermitteln kann.

Der Kunde bekommt ein mehrseitiges Gutachten mit Bildern, Grundrissen, Flurkarten, Beschreibung des Objektes, der Lage sowie den ausführlichen Berechnungen zur Ermittlung des Verkehrswertes.

Beispielgutachten

Was Kostet dieser Service ?

Ein Beispiel:

Für ein Einfamilienhaus (Verkehrswert ca.150 000) berechnen wir für ein Gutachten ca. 750 zzgl. MwSt.

Die Berechnung des Preises für ein Gutachten hängt maßgeblich vom Schwierigkeitsgrad ab und davon was der Kunde an Unterlagen für die Bewertung zur Verfügung stellen kann.

Für wen ist ein Gutachten sinnvoll ?

Jeder kann es brauchen: Einzelperson, Erbengemeinschaften, Firmen, Versicherungen, Banken etc.

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