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Was
für Gutachten ?
BVM
Immobilien kann für sie folgende Gutachten erstellen:
- Sachwertgutachten:
Die Sachwertermittlung ist in §§ 21-25 WertV
gesetzlich geregelt und berücksichtigt Normalherstellungskosten,
Baunebenkosten, Restnutzungsdauer, technische Wertminderung
(wegen Alter, Baumängel oder Bauschäden)
und sonstige wertbeeinflussende Umstände.
- Ertragswertgutachten:
Die Ertragswertermittlung ist in §§ 15-20
WertV gesetzlich geregelt und berücksichtigt
Ertragsverhältnisse, Rohertrag, Bewirtschaftungskosten,
Liegenschaftszins, Restnutzungsdauer und sonstige
wertbeeinflussende Umstände.
- Vergleichswertverfahren:
Hier werden Werte vergleichbarer Immobilien in Substanz
und Lage herangezogen, um einen Vergleichswert ihrer
Immobilie zu ermitteln.
Welches
Gutachten für sie und ihre Immobilie am sinnvollsten
ist, können wir ihnen in einem persönlichen
Gespräch gerne vorschlagen.
info@bvm-immobilien.de
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Wozu
ein Gutachten ?
Oft
wissen Kunden nicht welchen Wert ihr Objekt darstellt.
Um
es z.B. marktgerecht zu verkaufen. Es ist auch geeignet
um z.B. der zu finanzierenden Bank eine Unterlage für
die Beleihung zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist
es erforderlich einen Sachverständigen (und da kommen
wir ins Spiel) einzuschalten der über aktuelle Marktpreise
aufklärt und einen fundamentierten Preis ermitteln kann.
Der Kunde bekommt ein mehrseitiges Gutachten mit Bildern,
Grundrissen, Flurkarten, Beschreibung des Objektes,
der Lage sowie den ausführlichen Berechnungen zur Ermittlung
des Verkehrswertes.
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Was
Kostet dieser Service ?
Ein
Beispiel:
Für
ein Einfamilienhaus (Verkehrswert ca.150 000 )
berechnen wir für ein Gutachten ca. 750 zzgl.
MwSt.
Die Berechnung des Preises für ein Gutachten hängt
maßgeblich vom Schwierigkeitsgrad ab und davon
was der Kunde an Unterlagen für die Bewertung zur Verfügung
stellen kann.
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Für
wen ist ein Gutachten sinnvoll ?
Jeder
kann es brauchen: Einzelperson, Erbengemeinschaften,
Firmen, Versicherungen, Banken etc.
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